Kinder haben ein Recht auf Schutz in jeder Form. Sie haben Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention nachzulesen sind. Sie beinhalten auch das Recht des Kindes auf Beteiligung an allen es betreffenden Entscheidungen.
Bei der Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege muss das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Eine Kindertagespflegeperson, die die Grundrechte und Grundbedürfnisse von Kindern berücksichtigt und sich an diesen orientiert, handelt zum Wohl des Kindes. Hierzu zählt auch die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.
Wir werden uns mit den Themen Kinderschutz und Kinderrechte auseinandersetzen und die verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung aufzeigen.
Anhand von Beispielen bietet sich die Möglichkeit, eigene Erfahrungen aus der Arbeit zu besprechen.