Kindertagespflegepersonen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen (§ 8a SGB VIII).
Um ein berlinweit einheitliches Verfahren bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung sicherzustellen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen Handlungsleitfaden zum Kinderschutz in der Kindertagespflege entwickelt.
In dieser Fortbildung sollen Kindertagespflegepersonen anhand des Leitfadens verinnerlichen, welche Schritte sie bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung durchlaufen müssen, um die Erziehungsberechtigten zu unterstützen und eine Kindeswohlgefährdung möglichst abwenden zu können.
In dieser Fortbildung werden Ihnen die 6 möglichen Schritte eines Verfahrens auf Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflege und die damit einhergehende erforderliche Dokumentation vermittelt.
Sie werden bestärkt, Verantwortung sicher zu übernehmen, professionell zu handeln und durch Ihr entschlossenes Vorgehen einen wirksamen Beitrag zum Schutz und Wohlergehen der Ihnen anvertrauten Kinder zu leisten.
Familien für Kinder gGmbH, Stresemannstr. 78, 10963 Berlin