Bei der Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege muss Kindeswohl an erster Stelle stehen.
Eine Kindertagespflegeperson, die die Grundrechte und Grundbedürfnisse von Kindern berücksichtigt und sich an diesen orientiert, handelt zum Wohl des Kindes. Hierzu zählt auch die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.
Kinder haben ein Recht auf Schutz in jeder Form. Sie haben Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind.
Sie beinhalten auch das Recht des Kindes auf Beteiligung an allen es betreffenden Entscheidungen.
Wir werden uns mit den Themen Kinderschutz und Kinderrechte auseinandersetzen und die verschiedenen Formen und Paragrafen von Kindeswohl und Kinderwohlgefährdung aufzeigen sowie die Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes diskutieren.
Die Gestaltung des Seminars geschieht sehr praxisnah, z. B. durch Fallbesprechungen, Kennenlernen von Verhaltenskodexen gegenüber Kindern, Kommunikation mit Kindern und Gespräche mit Eltern. Anhand von Beispielen bietet sich die Möglichkeit, eigene Erfahrungen aus der Arbeit zu besprechen.
Es geht um Wissen und Erfahrung des Themas, um Sicherheit für den Alltag zu erlangen, damit Kindertagespflege als sicherer Ort für Kinder gelten kann.
Familien für Kinder gGmbH, Stresemannstr. 78, 10963 Berlin