Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Die wichtigste Errungenschaft ist die Neugliederung des Vormundschaftsrechts. Darunter fällt die Einführung von Rechten der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem/der Vormund*in und die damit einhergehenden Pflichten der Vormundschaft, die persönliche Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen zu übernehmen.
Die ehrenamtliche Vormundschaft hat in der Reform Vorrang und die Bedürfnisse des Kindes stehen bei der Auswahl der Vormund*innen im Mittelpunkt.
Auch Pflegepersonen können die ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen. An diesem Abend soll es eine Übersicht zu den Formen der Vormundschaft, der Aufgaben eines/r Vormund*in und den Rechten und Pflichten geben. Darüber hinaus werden wir uns mit der Frage beschäftigen, wann eine Übernahme einer Vormundschaft oder Teilen des Sorgerechts für Pflegepersonen Sinn machen.
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